Sorry, aber diese ist eben so nicht richtig!
Es müssen nicht alle Dokumente erfasst werden, sondern nur diejenigen, die steuerlich relevant sind!
E-Mails müssten nur dann erfasst werden, wenn sie selber das eigentliche Dokument wären. In den meisten Fällen sind aber steuerlich relevante Vorgänge heute den Mails angehängt, und nicht die Mail selber, sodaß hier nur der Anhang archiviert werden muss.
Revisionssicherheit im Sinne der GoBD heißt eben auch nicht, dass ein Dokument nicht verändert werden kann, sondern es bedeutet, dass diese Veränderung dokumentiert wird. Dies könnte man über ein simples Schreibgeschütztes Log erreichen.
Auch die Benutzerverwaltung ist hinfällig, da in kleinen Betrieben weder Dokumentiert werden muss, wer ein Dokument angelegt hat, noch wer es ggfls. verändert hat. Hierauf kommt es nicht an!
Wichtig ist lediglich, dass nachweisbar bleibt, ob und was geändert wurde.
Es bedarf auch keiner “Auditierbarer Prozesse”, sondern es sollte lediglich einmal eine Verfahrensanweisung angelegt werden, wie man ein Dokument aus welchem Quellentyp in das DMS überführt und ablegt.
Die GoBD ist als gesetzliche Vorschrift ausschließlich für Bundesbehörden bindend! Daher steht dort eine Menge drinnen, was für eine Behörde, oder einen großen Konzern, sicherlich einen Sinn macht. Für kleine Unternehmen, und nur diese würden DT für diese Zwecke nutzen wollen, sind diese Punkte ohne jegliche praktische Relevanz!